Das neue Hamburger Grundsteuermodell - Wenn der Bescheid über die Feststellung des Grundsteuerwerts ins Haus flattertWenn der erste Grundsteuerwertbescheid vorliegt ist zu überlegen, was zu tun ist. Enthält dieser (vermeintliche) erkennbare Fehler, so ist die Antwort einfach: es ist Einspruch einzulegen.
In allen anderen Fällen ist diese Antwort nicht so einfach, manche raten auch nur vorsorglich Einspruch einzulegen, etwa wegen vermeintlicher Verfassungswidrigkeit. Bei dieser Überlegung wird auch eine Rolle spielen, ob der Feststellungsbescheid zukünftig überhaupt noch änderbar ist. Dieser kurze Artikel versucht hierauf einige Antworten zu geben.
Artikel zum Hamburgischen Grundsteuerges[...] PDF-Dokument [179.5 KB]